Keine:r mag sie. Jede:r gibt vor, sie zu ignorieren. Und doch hat sie sich hartnäckig in den Köpfen der Menschen (zumindest bei den Menschen des deutschsprachigen Raums) festgesetzt: Die Rede ist von der Trennung zwischen der so genannten „U-Musik“ und der „E-Musik“, zwischen „Unterhaltungsmusik“ und „Ernster Musik“. Diese Grenzziehung ist bei Lichte betrachtet genau so absurd, wie wenn es bei Lebensmitteln Kategorien wie „seriöse Erdäpfel“ und „alberne Erdbeeren“ geben würde.
Die ganze Sache wird nicht weniger grotesk, wenn man nachforscht, woher diese musikalischen Schubladen stammen. Ursprünglich handelt es sich nämlich um ein rein bürokratisches Konstrukt: In der Welt der so genannten Verwertungsgesellschaften vom Schlage der AKM oder der GEMA und deren Vorgängerinstitutionen musste irgendjemand entscheiden, welche Musik in welchem Maße zu vergüten ist – und schon war sie da, die große Scheidelinie zwischen Beethoven und Beatles, zwischen Mahler und Metallica.











